Was ändert sich 2021?

Neues Jahr, neue Regelungen, die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Finanzen:

  • Bye-Bye Soli! Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Steuerzahler weg. Wer als Single, je nach Steuerklasse, nicht mehr als 62.127 Euro (Ehepaare 124 254 Euro) Einkommen versteuern muss, zahlt die Abgabe nicht mehr. Hier können Sie Ihre Steuerersparnis berechnen: Soli-Rechner.
  • Der Mindestlohn beträgt ab 01.01.21 mindestens 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde (bisher waren es 9,35 Euro). Ab 01.07.21 steigt der Mindestlohn weiter auf 9,60 Euro.
  • Das Kindergeld steigt auch. Für das erste und zweite Kind gibt es 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.
  • Der Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen steigt ebenfalls, von 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat je Kind.
  • Getrennt lebende Eltern müssen mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen, siehe Düsseldorfer Tabelle.
  • Die Grundrente wird für Menschen mit kleiner Rente aufgestockt. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Rentenbeitragszahlungen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch hat und benachrichtigt die Betroffenen. Die Grundrente muss also nicht beantragt werden.
  • Die Renten im Osten Deutschlands werden um 0,72% erhöht. Im Westen gibt es für Rentenempfänger keine Erhöhung.
  • Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt für alleinstehende Erwachsene von 432 Euro auf 446 Euro.
  • Die Mehrwertsteuer steigt wieder auf die alten Sätze. Der in 2020 vorübergehend reduzierte Satz von 16% wird wieder auf 19% erhöht, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für einige Produkte und Waren von 5% auf 7%.
  • Die Einkommenssteuer-Freibeträge steigen auch. Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, erhöht sich um 336 Euro auf 9.744 Euro (2022: 9 984 Euro). Für Verheiratete ist doppelt so viel vom Einkommen steuerfrei, also 19 488 Euro.
  • Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Die Behindertenpauschbeträge sind doppelt so hoch wie bisher. Außerdem erhält man die Pauschale bereits ab einem Grad der Behinderung von 20.

Gesundheit:

  • Zukünftig wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (=Krankschreibung) vom Arzt elektronisch an die zuständige Krankenkasse gesendet.
  • Rezepte gibt es künftig auch papierlos als elektronische Verordnung. Ab 1. Juli 2021 existieren beide Varianten nebeneinander und ab 2022 fällt die Papierform weg.
  • Bei der Verordnung von Krankengymnastik, Logopädie, Physio-, Ergo- oder Ernährungstherapie oder Podologische Therapie können Patienten die Behandlung bis zu 28 Tage nach Verordnungsdatum beim jeweiligen Therapeuten beginnen.
  • Bis zum 31. Juli 2021 müssen alle Kinder und Beschäftigten an Kitas und Schulen nachweisen, gegen Masern geimpft zu sein.
  • Für den Schutz von Ungeborenen sind nur noch medizinisch notwendige Ultraschall-Untersuchungen im Mutterleib erlaubt.

Auto / Verkehr:

  • Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos orientiert sich zukünftig stärker am CO2-Ausstoß. Fahrzeuge, die wenig Schadstoffe verursachen, kommen günstiger weg als solche mit hohem Ausstoß. Autos mit geringen Abgaswerten werden mit einem Abschlag von 30 Euro pro Jahr belohnt.
  • Die Grüne Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland wird zukünftig weiß. Versicherungen können das Dokument auch online versenden und Versicherte können es selbst auf weißem Papier ausdrucken.
  • Fahrschüler müssen zukünftig eine „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung findet nach einheitlichen Kriterien statt und dauert jetzt zehn Minuten länger.
  • Motorräder dürfen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 5 entsprechen.
  • Gaffer, die bei einem Verkehrsunfall Fotos oder Videos von Toten machen, können mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
  • Die Pendlerpauschale steigt. Wenn Sie zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte mehr als 21 Kilometer fahren, dann können Sie von 2021 bis Ende 2026 mehr absetzen. Es ist egal, ob Sie mit dem Rad, Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent. Ab Januar 2024 erhöht sie sich um weitere 3 Cent auf 38 Cent. Für den 1. bis 20. Entfernungskilometer bleibt es bei 30 Cent.

Verbraucher:

  • Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt ist verboten und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
  • Einwegplastik verboten – ab 3. Juli 2021 ist es eine EU-weite Ordnungswidrigkeit, folgende Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen: Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Rührstäbchen, Luftballonhalter sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
  • Jeder Berufstätige, der daheim arbeitet, kann 600 Euro (5 Euro für max. 120 Tage) Homeoffice-Pauschale pro Jahr geltend machen. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020! Voraussetzung, dass man an den Tagen ausschließlich daheim arbeitet und keine Kosten für ein Arbeitszimmer sowie Pendlerpauschale absetzt.

Text: Judit Nothdurft

Quelle: JNC Deafservice – Expertenwissen

Notruf-App für Hörgeschädigte

Insbesondere für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen soll es ab April 2021 eine bundesweite „Notruf-App“ geben, über die man Feuerwehr und Rettungsdienst (112) beziehungsweise die Polizei (110) erreichen kann. Laut nordrhein-westfälischem Innenministerium, das die Projektführung für alle Bundesländer übernommen hat, beginnen in den nächsten Wochen erste Praxis-Tests. – Die App könne grundsätzlich von jedem genutzt werden, teilte das Ministerium mit. Sie richte sich aber vor allem an Menschen, die nicht oder schlecht telefonieren können. Info-Quelle: ARD-Text / 07.01.2021

Erhöhung der Pauschalbeträge für Behinderte Menschen

Eigentlich seit dem 29.07.2020, aber konkret Ende November wurde es offiziell. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Pauschalbeträge für Menschen mit Behinderung anzupassen. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge. Das ist die erste Erhöhung seit 1975 und somit längst überfällig.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Steuervereinfachung sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge,
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen,
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 und
  • die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.

Darüber hinaus steigt der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.

Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Steuerpflichtige können die höheren Beträge somit erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 geltend machen. Ende 2026 soll das Gesetz evaluiert werden.

Quellen unten aufgeführt:
vom 29.07.2020
Bundesfinanzministerium – Mehr Unterstützung für Steuerpflichtige mit Behinderung und pflegende Angehörige
vom 30.11.2020
Die Bundesregierung will behinderte Menschen finanziell entlasten

für Leute, die ganz genau wissen wollen😉:
Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Die Ein-Dollar-Hörhilfe für altersbedingten Hörverlust

Saad Bhamla möchte Hörgeräte so billig und einfach zugänglich machen wie heute eine Lesebrille.

„Wenn wir im Alter weitsichtig werden, gehen wir einfach in die Drogerie oder Apotheke und kaufen eine günstige Lesebrille“, sagt der Bioingenieur vom Georgia Institute of Technology. Für die häufigste Form von Altersschwerhörigkeit aber gebe es kein vergleichbares Angebot.

weiterlesen bei Heise.de

Das Wunder des Hörens (Video auf Arte)

Selbst wenn der Mensch schläft, ist ein Teil hellwach: das Gehör. 24 Stunden auf Empfang, um Gefahrenquellen zu erkennen, zu kommunizieren und Orientierung zu bieten. Aber das Gehör leidet häufig unter Reizüberflutung und Stress. Laut WHO sind weltweit mehr als 400 Millionen Menschen von Hörverlust betroffen, mehr als eine Milliarde junger Menschen gelten als gefährdet.

Ohne das Multitalent Gehör wäre der Mensch in seiner Anfangszeit schutzlos vielen Gefahren ausgesetzt gewesen. Ohne funktionierendes Gehör kann er sich auch heute nur eingeschränkt verständigen, kann Probleme mit dem Gleichgewicht und der räumlichen Orientierung bekommen. Der blinde französische Unternehmer Didier Roche „sieht“ beispielsweise mit den Ohren. Seine Erfahrungen macht er auch anderen Menschen erlebbar, indem sie in seinen Restaurants in kompletter Dunkelheit zu Abend essen können. Für einen Großteil der Weltbevölkerung sind die akustischen Reize seit der Industriellen Revolution stark angewachsen. Das Gehör wird oft gewollt – beispielsweise durch Musikgenuss – und ungewollt durch Alltagslärm überfordert. Es führt bei Menschen heute schon in mittlerem Alter zu Höreinschränkungen und Hörverlust. Um Millionen von schwerhörigen Menschen wieder normal hören lassen zu können, arbeiten Forscher der Harvard Medical School und der University of Southern California an einem Ansatz, mit einem einfach einzunehmenden Medikament Zellen tief im Inneren des Ohres wiederzubeleben. Am Campus in Göttingen arbeiten Tobias Moser und seine Teams neben der Grundlagenforschung zur Reizübermittlung an der Wiederherstellung des Gehörs durch Optogenetik. Es ist der Versuch, nicht mehr auf Schall reagierende Nerven im Innenohr durch physikalische Lichtstimulanz zu aktivieren. Digitale Lichtquellen reizen dazu lichtempfindlich gemachte Synapsen in der Hörschnecke. Ellen Reisinger will mit einer Gentherapie Menschen mit bestimmten Formen von Taubheit wieder oder zum ersten Mal hören lassen.

Link zum Video unten, Smartphone querhalten um den gewünschten Untertitel auswählen zu können!

https://www.arte.tv/de/videos/087398-000-A/das-wunder-des-hoerens/

Regie :
Ralph LoopLand :Deutschland
Jahr :2019
Herkunft :ZDF

liketohear: Ein Raspi-Prototyp für individuelle Hörgeräte

Für personalisierte Open-Source-Hörverstärkung gibt es jetzt eine DIY-Box mit Raspberry Pi. Die Begleit-App hilft, eigene Höranpassungen auszuprobieren.

Von Peggy Sylopp

Für die Hälfte aller Menschen über 65 und für auch viele Jüngere wäre eine Hörverstärkung eine sinnvolle Sache. Aber nur ein Viertel der Betroffenen greift zu einem konventionellen Hörgerät und die wenigsten tragen es tatsächlich im Alltag. Woran liegt das? Was und wie wollen Menschen eigentlich hören, was und wie nicht?

Weiterlesen: https://www.heise.de/hintergrund/liketohear-Ein-Raspi-Prototyp-fuer-individuelle-Hoergeraete-4687101.html

Der Stammbaum der Gebärdensprachen hat starke österreichische Wurzeln

Forscher gingen der teils recht verwickelten Evolution der europäischen Gebärdensprachen nach … Link führt zu „Der Standard“!

https://www.derstandard.at/story/2000113335214/der-stammbaum-der-gebaerdensprachen-hat-starke-oesterreichische-wurzeln