Erhöhung der Pauschalbeträge für Behinderte Menschen

Eigentlich seit dem 29.07.2020, aber konkret Ende November wurde es offiziell. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Pauschalbeträge für Menschen mit Behinderung anzupassen. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge. Das ist die erste Erhöhung seit 1975 und somit längst überfällig.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Steuervereinfachung sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge,
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen,
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 und
  • die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.

Darüber hinaus steigt der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.

Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Steuerpflichtige können die höheren Beträge somit erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 geltend machen. Ende 2026 soll das Gesetz evaluiert werden.

Quellen unten aufgeführt:
vom 29.07.2020
Bundesfinanzministerium – Mehr Unterstützung für Steuerpflichtige mit Behinderung und pflegende Angehörige
vom 30.11.2020
Die Bundesregierung will behinderte Menschen finanziell entlasten

für Leute, die ganz genau wissen wollen😉:
Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen